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Wie weiter mit der Landschaftspflege?

Wie weiter mit der Landschaftspflege?

Welche Rolle wird die Moorschnuckenherde künftig im Biosphärenreservat noch spielen? Aufgrund der jüngsten Entwicklungen musste die Herde bereits deutlich verkleinert werden. | Foto: Archiv

Wartha/Förstgen. Wie in jedem Jahr hat das Informationszentrum des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, das "Haus der tausend Teiche", nach der Winterpause im Februar wieder seine Türen für Besucher geöffnet. Alles wie immer – könnte man auf den ersten Blick meinen. Doch hinter den Kulissen brodelt es.

Wer sich am Freitag, dem 1. April, zum "Tag der offenen Schäferei" nach Förstgen begibt, wird im Stall des Fördervereins für die Natur der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft eine im Vergleich zu den letzten Jahren deutlich verkleinerte Schafherde vorfinden. "Wir haben nur noch 150 statt der ursprünglichen 400 Mutterschafe zugelassen", erklärt die Geschäftsführerin des Vereins, Annett Hertweck. Dabei war der Stall erst von 2012 bis 2014 auf dem Gelände einer früheren Rindermastanlage neu errichtet worden – für 600 Tiere. "Klar ist er jetzt zu groß", bekennt die Vorsitzende.

Damals war allerdings auch noch nicht abzusehen, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst den mit dem Förderverein abgeschlossenen Pflegevertrag für Flächen im Reservatsgebiet zum Ende des Jahres 2014 kündigen würde. Dies geschah ausgesprochen kurzfristig – am 18. Dezember mit Wirkung zum 31. Dezember – und ist in seiner rechtlichen Wirksamkeit noch immer umstritten. Dessen ungeachtet ist die Landschaftspflege zwischenzeitlich neu geregelt worden.

"Im Jahre 2015 wurden fünf Pflegekomplexe in Einzelaufträgen vergeben, davon drei an den Förderverein und zwei an weitere Vertragspartner", wie der sächsische Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) in Beantwortung einer Anfrage des Landtagsabgeordneten Wolfram Günther (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte. Zuvor habe man die Notwendigkeit von Pflegemaßnahmen auf allen in Frage kommenden Flächen auf ihre Notwendigkeit überprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese nicht überall erforderlich seien. Die Pflicht zur Ausschreibung ergebe sich aus gesetzlichen Anforderungen. Für den Förderverein ein herber Schlag – und das im 25. Jahr seines Bestehens.

"Wir waren damals eigens für die Landschaftspflege in der Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft gegründet worden und haben all die Jahre gut und intensiv mit der Reservatsverwaltung zusammengearbeitet – gemeinsam mit weiteren Partnern, mit denen wir jetzt konkurrieren müssen", so Annett Hertweck. Hauptkriterium bei der Vergabe sei der Preis – für das Risiko, dass naturschutzfachliche Belange in den Hintergrund treten. Somit werde auch die Schaf – oder genauer Moorschnuckenherde nicht mehr im bisherigen Umfang benötigt.

Für den Umweltminister kein Problem: "Die Sicherung des Fortbestandes der Moorschnuckenherde ist nicht originäre Aufgabe der Biosphärenreservatsverwaltung." Dem Förderverein stehe es frei, nach gewonnener Ausschreibung die Herde bei der Pflege der entsprechenden Flächen einzusetzen, wenn die jeweiligen Bedingungen dies zulassen. Der Landtagsabgeordnete Günther sieht zumindest das Ziel, die "Sensibilität der Verantwortlichen" zu erhöhen, durch seine Anfrage bestätigt. "Es geht ja schließlich auch darum, auf welche Weise und wie schonend die Arbeiten durchgeführt werden", fügt er hinzu.

Redaktion / 29.03.2016

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