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Kitesurfen bleibt weiter verboten

Kitesurfen bleibt weiter verboten

Auf dem Schild steht es klar und deutlich: Kitesurfen auf dem Berzdorfer See ist verboten. Daran wird sich in nächster Zeit auch nichts ändern. | Foto: Landratsamt Görlitz

Görlitz/Hagenwerder. Nachrichten über das Kitesurfen auf dem Berzdorfer See, animierende Bilder in Zeitschriften und Artikel mit Überschriften wie "Ein attraktiver Sport zu fast jeder Jahreszeit" haben die untere Wasserbehörde veranlasst, noch einmal auf das Verbot des Kitesurfens auf dem Berzdorfer See hinzuweisen und dies aus wasserrechtlicher und ordnungsrechtlicher Sicht zu untermauern.

Die beim Kitesurfen erzielten hohen Geschwindigkeiten sind wegen der möglichen Gefährdungen anderer Wassersportaktivitäten nicht unbedenklich. Weil es eine so genannte "gefahrgeneigte Sportart" ist, kann diese nur mit einer gesonderten wasserrechtlichen Gestattung auf dafür zugelassenen Strecken genehmigt werden. Nicht umsonst ist diese rasante Sportart nach Sächsischer Schifffahrtsverordnung verboten. Ebenso nicht erlaubt sind das Schleppen von Flugkörpern wie Flugdrachen, Drachenfallschirmen und ähnlichen Geräten, Wasserskilaufen, das Benutzen von Amphibienfahrzeugen, Unterwasserfahrzeugen, Wassermotorrädern, Wasserbikes, Wasserkatzen und ähnlicher Kleinfahrzeuge, unabhängig von ihrer Antriebsart.

Innerhalb des Genehmigungsverfahrens stehen daher nicht in erster Linie die wasserwirtschaftlichen Prüfaspekte, sondern vielmehr auch Fragen der Ordnung und Sicherheit auf dem See, der Abgleich mit konkurrierenden anderen Nutzungen bzw. Wassersportarten und natürlich die Interessen, Rechte und Pflichten des Seeeigentümers als auch der Seenutzer im Vordergrund.

So musste eine im April 2014 erteilte wasserrechtliche Gestattung zum Kitesurfen  wegen wiederholter Unfälle im November 2014 zurückgenommen werden. In zwei Fällen verfing sich ein Kiteschirm in der Hochspannungsleitung Deutsch-Ossig, weil die Sportler die Herrschaft über das Sportgerät verloren hatten.

Wegen der erheblichen Gefährdung der Versorgungssicherheit mit Energie für Industrie-, Gewerbe- und private Abnehmer sah der Netzbetreiber Enso Netz GmbH die Eigentümerin der Seeflächen – die LMBV – in der Pflicht, dieser offenkundigen Gefahrenlage zu begegnen, mit dem Verweis auf mögliche strafrechtliche Aspekte und Verantwortlichkeiten. Daraufhin nahm die LMBV die erteilte Genehmigung zum Kitesurfen zurück.

Die derzeit immer noch gültige Entscheidung der unteren Wasserbehörde zur sofortigen Einstellung des Kitesurfens auf dem Berzdorfer See ist in der Abwehr der nicht mehr hinnehmbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung begründet. Zum aktuellen Kitesurfing-Verbot stellte die LMBV am Berzdorfer See Hinweisschilder auf. Auf diesen wird neben Deutsch auch in Polnisch und Tschechisch auf das Kitesurfing-Verbot aufmerksam gemacht. Die Durchsetzung dieses Verbotes soll durch die LMBV, durch die Nutzer des Sees mit der Stadtverwaltung Görlitz als bedeutendster Kommune und deren eigenen Vollzugseinrichtungen und durch die untere Wasserbehörde im Rahmen ihrer gewässeraufsichtlichen Möglichkeiten wie auch durch die Wasserschutzpolizei überwacht werden.

Die Ahndung als Ordnungswidrigkeit ist derzeit nur nach Wasserrecht  möglich. Verstöße  können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Redaktion / 03.02.2016

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