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Falsche Einforderung des Rundfunkbeitrags

Falsche Einforderung des Rundfunkbeitrags

Mit Briefen dieser Art versuchen Betrüger augenblicklich Bürger in der Region Bautzen zur Zahlung von Rundfunkgebühren aufzufordern. Die Polizei warnt Geld zu überweisen und rät die eigenen Kontounterlagen durchzusehen. | Foto: Redakion

Oberlausitz/Niederschlesien. Die Polizei in der Oberlausitz warnt vor Betrügern, die mit einem neuen Trick versuchen sich Geld zu erschwindeln. Sie verschicken Briefe und fordern darin auf den Rundfunkbeitrag zu überweisen. Nicht ohne Verwunderung öffneten Bürger in Bautzen und Weigsdorf vergangene Woche einen Brief. Adressiert war er an "alle privaten Haushalte im Beitragsgebiet Deutschland". Scheinbarer Absender war der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Im Schreiben wird der Beitragszahler aufgefordert, den Rundfunkbeitrag in Höhe von 53,94 Euro zu überweisen. Zur Begründung heißt es, das Zahlsystem und die Konto-Daten seien geändert worden. Ein ausgefüllter Überweisungsträger war ebenfalls angehängt.

Hierbei handelt es sich vermutlich um eine Betrugsmasche", so Polizeisprecherin Janet Kloß. Die Polizei warnt davor, auf die Forderung einzugehen. Vielmehr sollten die Bürger die eigenen Unterlagen gewissenhaft zu prüfen. Viele bezahlen ihre Rundfunkgebühr, die seit Januar dieses Jahres als Rundfunkbeitrag nur noch Haushaltsweise gezahlt wird, per Lastschriftverfahren.

Eine kurze Nachforschung auf der Internetseite des Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bringt außerdem ans Licht, dass die angegebene Kontoverbindung nicht die des Mitteldeutschen Rundfunks ist. Dessen Konto wird bei der Landesbank Hessen-Thüringen in Erfurt geführt.

Wie Kay Lehmann vom Mitteldeutschen Rundfunk mitteilt, hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio bereits Strafanzeige beim Betrugsdezernat in Köln erstattet. "Zudem haben wir mit der Landesbank Berlin, die im Schreiben und im Vordruck genannt wird, Kontakt aufgenommen und um Sperrung des Kreditkartenkontos gebeten", so der MDR-Projektmanager.

Bisher seien aber noch keine Zahlungen auf dem Konto eingegangen. Weiterhin erklärt er, woran die Bürger ein echtes Schreiben des Beitragsservice erkennen: an der persönlichen Anrede und der korrekten neunstelligen Beitragsnummer. "Wir schreiben Beitragskunden grundsätzlich persönlich an, nie pauschal", erklärt Kay Lehmann. Das Muster einer Zahlungsaufforderung kann im Internet angesehen werden, ebenso wie die Kontoverbindungen, die für den Beitragseinzug verwendet werden.

Weiterhin erklärt Kay Lehmann, aktuell bekämen nur Bürger eine Zahlungsaufforderung, wenn sie kein Lastschriftverfahren eingerichtet haben. "Darüber hinaus bekommen alle diejenigen Post, die mit ihren Zahlungen im Verzug sind", so Lehmann. Hellhörig sollten Bürger also grundsätzlich werden, wenn sie nicht persönlich angesprochen werden.

Selbst der Anfang März gestartete Abgleich zwischen den beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gespeicherten Daten und denen der Einwohnermeldeämter hat das Ziel Personen und Haushalte herauszufiltern, die keine Rundfunkbeiträge bezahlen.

Post dürfen nur volljährige Personen erwarten, die noch nie Rundfunkgebühren gezahlt und auch keiner bereits beim Beitragsservice erfassten Wohnung zugeordnet werden können. Alle Personen, bei denen eine Übereinstimmung zwischen den Datensätzen der Einwohnermeldeämter und dem Beitragsservice besteht, werden nicht angeschrieben. Das bedeutet also: Wer bisher Rundfunkgebühren entrichtet hat, erhält auch keine Post mit der Aufforderung den Rundfunkbeitrag zu überweisen, weil dies bereits geschehen ist. Im Zweifel hilft ein Blick auf die aktuellen Kontoauszüge.

Katrin Kunipatz / 25.03.2013

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