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Alkohol am Steuer: Sieben Fälle an einem Wochenende

Alkohol am Steuer: Sieben Fälle an einem Wochenende

Landkreise Bautzen und Görlitz

Alkohol- oder Drogenkonsum gehören mit zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Im Jahr 2015 geschahen in den Landkreisen Bautzen und Görlitz 334 Kollisionen, bei denen die Fahrer nicht mehr nüchtern oder von Betäubungsmitteln berauscht ein Fahrzeug geführt hatten. Allein am Sonntag hatte es die Polizei in der Oberlausitz mit neun betrunkenen oder unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrern zu tun.

 

Fall 1 - Zwei Promille-Fahrer treffen sich auf Kreuzung

Zittau, Dresdner Straße

Ein 53-jähriger BMW-Fahrer ist Sonntagmittag auf der Dresdner Straße in Zittau gefahren. An der Kreuzung Rathenaustraße kollidierte er bei roter Ampel mit einem Opel Astra (Fahrer 50), der die Kreuzung bei Grün überquerte. Ein Atemalkoholtest bei beiden Unfallbeteiligten brachte zu Tage, dass sie nicht nüchtern unterwegs waren. Bei dem BMW-Fahrer wurden umgerechnet 0,4 Promille, bei dem Opel-Fahrer umgerechnet 1,08 Promille festgestellt. Die Beamten nahmen die Fahrerlaubnisse der Männer in Verwahrung. Die Polizei ermittelt wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Gesamtsachschaden wurde mit ca. 5.000 Euro angegeben.

 

Fall 2 - Unter Drogen am Steuer

BAB 4, Görlitz - Dresden, Anschlussstelle Nieder Seifersdorf

Am Sonntagmittag beendete eine Streife der Autobahnpolizei bei Nieder Seifersdorf die Fahrt eines Nissan-Fahrers. Bei einer Verkehrskontrolle bemerkten die Polizisten bei dem 30-Jährigen Anzeichen für Drogenkonsum. Ein Schnelltest verriet den Konsum von Amphetaminen. Die Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt und veranlassten eine Blutentnahme. Sollte sich der Verdacht nach der Analyse des Blutes bestätigen, werden auf den Mann mindestens 500 Euro Bußgeld, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Zentralregister zukommen. Die Bußgeldstelle der Landesdirektion wird sich mit dem Fall befassen.

 

Fall 3 - Unter Alkoholeinfluss gestellt

Cunewalde, Schulweg

Eine Streife des Polizeireviers Bautzen hat am Sonntagmittag in Cunewalde den Fahrer eines VW-Transporters kontrolliert. Der 38-Jährige hatte nicht nur rund 1,1 Promille intus, sondern war auch nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt, veranlassten eine Blutentnahme und eröffneten ein Strafverfahren wegen des Verdachtes der Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Staatsanwaltschaft wird sich mit dem Fall befassen.

 

Fall 4 - Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

Bischofswerda, Neustädter Straße

Auf regennasser Fahrbahn ist am Sonntagnachmittag in Bischofswerda ein BMW verunfallt. Dem Wagen war das Heck ausgebrochen, als der 39-jährige Fahrer auf der Neustädter Straße beim Abbiegen offensichtlich zu viel Gas gegeben hatte. Der Pkw prallte gegen mehrere Poller, der Sachschaden belief sich in Summe auf rund 3.000 Euro. Bei der Unfallaufnahme bemerkten die Polizisten Alkoholgeruch in der Atemluft des 39-Jährigen. Ein Test ergab einen Wert von umgerechnet zwei Promille. Die Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt und veranlassten eine Blutentnahme. Seine Fahrerlaubnis behielten sie vorläufig ein, bis ein Staatsanwalt über die Sache entschieden hat.  

 

Fall 5 - Polizei erwischt Blau-Fahrer

Boxberg/O.L., Am Freibad

Sonntagabend versuchte der Fahrer eines Audis in Boxberg, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Nach kurzer Verfolgungsfahrt stoppten die Beamten den Wagen am Freibad. Der mutmaßliche Grund für das Verhalten des 24-Jährigen war schnell gefunden. Die Beamten stellten bei ihm umgerechnet 1,1 Promille Alkohol in der Atemluft fest. Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet. Der Audi-Fahrer gab seinen Führerschein den Polizisten. Es folgte eine Anzeige wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr.

 

Fall 6 - Betrunken mit dem Auto unterwegs

Pulsnitz, Wettinplatz                   

Eine Streife des Kamenzer Reviers hat am Sonntagabend in Pulsnitz einen Mitsubishi und dessen Fahrer kontrolliert. Bei dem 42-Jährigen bemerkten die Polizisten auf dem Wettinplatz Alkoholgeruch in dessen Atemluft. Ein Test ergab ein Ergebnis von umgerechnet 1,36 Promille. Es folgten eine Blutentnahme sowie die vorläufige Einziehung der Fahrerlaubnis. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft wird sich mit dem Fall befassen.

 

Fall 7 - Nicht mehr nüchtern

Bautzen, Lauengraben und Stadtwall

In der Nacht zu Montag kontrollierte eine Streife am Lauengraben in Bautzen einen Fahrradfahrer. Ein Test ergab bei dem 28-Jährigen einen Wert von mehr als 1,7 Promille. Auf den Mann wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zukommen. Weiterradeln durfte er in diesem Zustand nicht.

Auch einen Seat-Fahrer baten die Beamten am Stadtwall zum Alkoholtest. Das Ergebnis betrug umgerechnet 0,52 Promille. Für das ordnungswidrige Handeln werden mindestens 500 Euro Bußgeld, ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte im Zentralregister zukommen. Die Bußgeldstelle des Landkreises wird sich mit diesem Fall befassen.

 

Die Polizei wird die Alkohol- und Drogenkontrollen auch in Zukunft unverändert fortführen. Aus der polizeilichen Erfahrung heraus sind späteren Ertappten die Konsequenzen ihres Handelns im Vorfeld oft gar nicht bewusst.

Bei Verstößen, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, gegen die 0,5-Promille-Grenze oder das „folgenlose“ Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss drohen den Betroffenen bei einem erstmaligen Verstoß ein Bußgeld von 500 Euro, einem zweimonatigen Fahrverbot sowie zwei (von maximal acht möglichen) Punkten im Zentralregister. Bei Drogenfahrten erfolgt zusätzlich eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde, um prüfen zu lassen, ob der Betroffene aufgrund seines Drogenkonsums überhaupt noch in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Ein Amtsarzt hat darüber zu befinden und kann veranlassen, dass die Fahrerlaubnis aberkannt wird.

Bei strafbaren Handlungen wie einer Trunkenheitsfahrt gemäß Paragraf 316 oder einer Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Paragraf 315 des Strafgesetzbuches folgen oftmals weitreichende Konsequenzen. Unabhängig von dem deutlich längeren Entzug der Fahrerlaubnis, zusätzlichen Hürden, um das begehrte Dokument zurückerlangen zu können oder einer eventuellen Geldstrafe, ist dem Betroffenen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben deutlich erschwert. Ohne Führerschein oder Kraftfahrzeug im ländlichen Raum irgendwohin zu kommen, ist heutzutage gar nicht so einfach. Nicht selten ist auch der Arbeitsplatz in Gefahr, wenn man nicht mehr ohne Weiteres zu seiner Arbeitsstelle gelangen kann oder bei der Ausübung des Berufes auf den Führerschein angewiesen ist. Man ist häufig auf die Unterstützung anderer angewiesen.

Darum: Finger weg von Alkohol und Drogen. Besonders am Steuer eines (Kraft-)Fahrzeugs hat das nichts zu suchen!

Polizeidirektion Görlitz / 11.04.2016

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